Entsprechend § 8 Abs. 7 des Waffengesetzes 1996 idF BGBl. I Nr. 97/2018 muss ein waffenpsychologisches Gutachten in Österreich für den Erwerb und Besitz bestimmter Schusswaffen vorgelegt werden. Die waffenrechtliche Verlässlichkeit bezieht sich darauf, ob eine Person die notwendige psychische Stabilität und Verantwortungsbereitschaft besitzt, um mit Waffen sicher und verantwortungsvoll umzugehen. Im Wesentlichen geht es darum, ob die Person dazu neigt, „insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden“ (§ 8 Abs. 7 S 2 WaffG).
Wo kann man ein waffenpsychologisches Gutachten erstellen lassen?
Waffenpsychologische Gutachten dürfen nur von beim Bundesministerium für Inneres eingetragenen waffenrechtlichen Begutachtungsstellen erstellt werden. Bei mir kann dieses waffenrechtliche Gutachten beantragt werden (Begutachterin nach dem Waffengesetz).
Wer benötigt ein waffenpsychologisches Gutachten?
Personen, die eine Waffenbesitzkarte (für den Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (für den Erwerb, Besitz und das Führen einer Waffe) beantragen, benötigen ein positives waffenpsychologisches Gutachten. Dies betrifft in der Regel Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen und halbautomatische Gewehre).
Das Gutachten
Wie läuft die Erstellung eines waffenpsychologischen Gutachtens bei mir ab?
Ein Gespräch: In diesem Gespräch werden die Motivation für den Waffenbesitz, der persönliche Hintergrund (Beruf, familiärer Status etc.) und persönlichkeitsrelevante Eigenschaften (emotionale Stabilität, Anpassungsfähigkeit, Risikobereitschaft) erörtert.
Psychologische Tests: Es werden standardisierte psychologische Tests eingesetzt werden, um die Persönlichkeit und psychische Stabilität zu überprüfen.
Gültigkeit des Gutachtens:
Die Gültigkeitsdauer des waffenpsychologischen Gutachtens beträgt in der Regel 6 Monate.
Was passiert bei einem positiven Gutachten?
Bei einem positiven Gutachten wird das Gutachten innerhalb einer Woche an die zuständige Behörde übermittelt.
Was passiert bei einem negativen Gutachten?
Bei einem negativen Gutachten wird die Behörde informiert. Dies führt zu einer sechsmonatigen Sperrfrist. Erst nach Ablauf dieser Frist kann ein neues Gutachten im Zuge eines Antrags für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass verwertet werden.
Zusammenfassend
Das waffenpsychologische Gutachten ist ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Waffenrechts und dient der Sicherheit im Umgang mit Waffen. Es stellt sicher, dass nur Personen mit der notwendigen psychischen Eignung Waffen besitzen und führen dürfen.
- Bei mir dauert die Untersuchung erfahrungsgemäß und im Schnitt ca. 60 Minuten
- Die Ausfertigung des Gutachtens sende ich innerhalb einer Woche an die zuständige Behörde
- Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und belaufen sich bei € 283,20 (inkl. USt).